Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR - regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers im Bereich des Deutschen Caritasverbandes. Die AVR sind Bestandteil eines jeden kirchlichen Arbeitsverhältnisses in Einrichtungen der Caritas. Die AVR legen die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Dienste und Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Mitarbeitende der Caritas haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.
Bei den AVR Caritas handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des Kirchlichen Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Beschlossen werden die Bestimmungen der AVR Caritas durch die Arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch besetzt ist. Durch schriftliche Bezugnahme werden die AVR Bestandteil des einzelnen Arbeitsvertrages. Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich um „Kollektivvereinbarungen besonderer Art“.
In diesem Seminar lernen Sie den Aufbau und die Struktur der AVR kennen und werden mit wesentlichen Bestimmungen und aktuellen Entwicklungen vertraut gemacht.
Lehrgangstage: 11.11.24, 12.11.24 und 13.11.2024
Der Lehrgang findet im Ausbildungshotel St. Theresia, Hanebergstraße 8, 80637 München statt.