Zahlreiche Mitarbeitervertreter*innen übernehmen dieses Amt nicht zum ersten Mal oder haben bereits ein Grundseminar besucht und kennen sich daher in den Grundlagen gut aus.
In diesem Aufbauseminar geht es um das gesamte Arbeitsrecht, seine Anwendung auf die kirchlichen Arbeitsverhältnisse und das Mitwirkungsrecht der Mitarbeitervertretungen bei Einstellung, Eingruppierung, Kündigung, Arbeitszeit, Versetzung, Urlaub und sonstige arbeitsrechtliche Fragen. Besonders wichtig ist, dass Sie die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten der MAVO rechtssicher anwenden, um kompetent und schnell auf die Herausforderungen reagieren zu können.
Es wird genügend Zeit zum Austausch über aktuelle Fragen und Problemstellungen aus der Arbeit der eigenen Mitarbeitervertretung mit den anderen Kursteilnehmern*innen geben. Dabei werden immer praktische Lösungen gesucht werden, von denen alle Kursteilnehmer*innen profitieren können.
Anerkannt als geeignete Schulungsmaßnahme für kirchliche Einrichtungen der Bayerischen (Erz-)Diözesen gemäß § 16 MAVO
Grundlage für dieses Aufbauseminar ist unser Grundseminar für Mitarbeitervertretungen.
Lehrgangstage: 21.10.24, 22.10.24 und 23.10.24
Der Lehrgang findet in der Adolf-Kolping-Straße 1 in 80336 München statt.