Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Kindertageseinrichtungen zu einer Gefährdungsbeurteilung. Was bedeutet das? Jeder Träger hat die Aufgabe, eine Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz Kita vorzunehmen, um daraus geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit seiner Mitarbeiter*innen zu entwickeln, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert auch ausdrücklich eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen. Meist wird die Einrichtungsleitung mit dieser Aufgabe betraut. Diese weiß natürlich auch am besten, wo den Mitarbeiter*innen der Schuh drückt. Doch wie gehe ich weiter vor, wenn ich als Leitung die Belastungen ermittelt habe?
In diesem Seminar haben Sie die Gelegenheit, Basiswissen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Erkrankungen zu erwerben, Methoden und Strategien für die Erarbeitung im Kita-Team kennen zu lernen und im Rahmen dieses Workshops auszuprobieren. Das Seminar ist insbesondere für Einrichtungsleitungen geeignet.
9:00 - 16:00 Uhr